Die TRNC lockert die Vorschriften: Fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung für Immobilieneigentümer ohne Einkommenskriterien möglich

Die Türkische Republik Nordzypern (TRNC) hat neue Vorschriften für die Aufenthaltsgenehmigung von Ausländern eingeführt, die das Verfahren für diejenigen, die in Immobilien investieren, leichter zugänglich machen. Mit einer kürzlich erfolgten Änderung des Ausländer- und Einwanderungsgesetzes wurde Artikel 14 Absatz 2 der Hauptverordnung aktualisiert und insbesondere die Unterabsätze iv und v überarbeitet.

Nach den neuen Bestimmungen haben Ausländer, die eine Eigentumsurkunde in ihrem eigenen Namen besitzen, nun Anspruch auf eine fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung, ohne dass sie irgendwelche Einkommensanforderungen erfüllen müssen.

Darüber hinaus werden mit der aktualisierten Verordnung Bestimmungen für diejenigen eingeführt, die noch keine Eigentumsurkunde besitzen, aber einen Kaufvertrag für eine Immobilie unterzeichnet haben. In solchen Fällen können die Antragsteller eine zweijährige Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Erteilt der Ministerrat später die offizielle Genehmigung zum Kauf der Immobilie, kann die Aufenthaltsgenehmigung auf fünf Jahre verlängert werden. Bewerber dieser Kategorie müssen jedoch ein monatliches Einkommen von mindestens einem Mindestlohn nachweisen.

Diese Änderungen zielen darauf ab, ausländische Investitionen auf dem Immobilienmarkt zu fördern und gleichzeitig mehr Flexibilität bei der Aufenthaltsgenehmigung zu bieten. Insbesondere die Abschaffung der Einkommensanforderungen für Inhaber von Eigentumsurkunden wird als positiver Schritt zur Erleichterung der Ansiedlung von Immobilienbesitzern in Nordzypern angesehen.

 
 

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