Wichtige Änderungen der Regeln für den Immobilienerwerb durch Ausländer in Nordzypern
Mit dem am 20. Mai 2024 veröffentlichten neuen Gesetz über den Immobilienerwerb (Ausländer) (Änderungen) und die langfristige Vermietung („Neues Gesetz“) wurden wichtige Beschränkungen für den Immobilienerwerb durch Ausländer in der Türkischen Republik Nordzypern („Nordzypern“) eingeführt. Einer der wichtigsten Aspekte des neuen Gesetzes ist, dass es sich rückwirkend auf alle ausländischen Immobilienkäufe auswirkt, das heißt auf die Käufe, die vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes getätigt wurden.
Vor dem neuen Gesetz konnten Ausländer sowohl das Eigentum an einer Immobilie übertragen als auch Eigentumsrechte an mehr als einer Immobilie erwerben, indem sie die Kaufverträge im zuständigen Grundbuchamt eintragen ließen. Nach dem neuen Gesetz können Ausländer jedoch nur noch einen Kaufvertrag über den Erwerb einer einzigen Immobilie abschließen und diesen beim Grundbuchamt registrieren lassen. Diejenigen, die mehr als einen Kaufvertrag für mehrere Immobilien registriert hatten, müssen nun ihre Kaufverträge abmelden und ihre Vertragsrechte an Dritte abtreten.
Außerdem konnten Ausländer bisher ein freistehendes Haus auf einem Grundstück von bis zu 5 Dönüms (etwa 6.665 Quadratmeter) erwerben. Mit dem neuen Gesetz wird diese Grenze auf 2,5 dönüms (ca. 3.333 Quadratmeter) gesenkt.
Darüber hinaus dürfen ausländische Personen derselben Familie und/oder derselben Nationalität nicht mehr als 50 % der gesamten Immobilien in einem Projekt erwerben, und in jedem Fall müssen mindestens 20 % der Immobilien in demselben Projekt im Besitz von Bürgern Nordzyperns und/oder von Bürgern der Länder sein, die Nordzypern anerkennen.
Die für ausländische Investoren zugelassene Grundstücksfläche bleibt bei 60 Dönüms (ca. 80.000 Quadratmeter), jedoch wurde der erforderliche Mindestinvestitionsbetrag im neuen Gesetz von 3 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro erhöht. Solche Investitionen müssen in den Bereichen Industrie, Bildung oder Gesundheitswesen getätigt werden, und der Investor muss die Investition innerhalb von zwei Jahren abschließen. Wird dies nicht eingehalten, so wird das Grundstück beschlagnahmt.
Bislang konnten Ausländer über Unternehmen oder Trusts unbegrenzt Grundstücke erwerben. Die neue Verordnung stuft jedes Unternehmen oder jeden Trust, das bzw. der auch nur zu 1 % in ausländischem Besitz ist, als ausländische Körperschaft ein, so dass für sie dieselben Beschränkungen gelten wie für einzelne ausländische Käufer. Personen, die ein Treuhandverhältnis eingehen, um die im neuen Gesetz vorgeschriebenen Beschränkungen zu unterlaufen, müssen mit einer Geldstrafe bis zum 500-fachen des monatlichen Bruttomindestlohns rechnen.
Ausländische Staatsangehörige müssen etwaige nicht registrierte Kaufverträge für die erworbenen Immobilien registrieren lassen. Jede zweite oder dritte Immobilie muss innerhalb von zwei Jahren verkauft werden, und alle entsprechenden Verträge müssen dem Grundbuchamt innerhalb von sechs Monaten gemeldet werden.
Verstöße gegen diese Vorschrift werden mit Geldbußen bis zum 500-fachen des monatlichen Bruttomindestlohns geahndet.
Diese neue Änderung zielt darauf ab, das ausländische Eigentum an Immobilien in der TRNZ strenger zu regeln und zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass die Investitionen der lokalen Wirtschaft und Gesellschaft zugute kommen. Außerdem soll eine unkontrollierte Anhäufung von Eigentum durch Ausländer verhindert werden, wodurch Bedenken hinsichtlich der Land- und Eigentumsnutzung in der Region ausgeräumt werden. Wir glauben, dass die auffälligste Auswirkung des neuen Gesetzes ein besserer Schutz der ausländischen Käufer sein wird, wenn sie Off-Plan-Projekte von den Projektentwicklern kaufen.
Wir, Mediterra Tax & Legal, verfolgen die jüngsten Entwicklungen genau, um unsere Kunden bestmöglich beraten zu können.